1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VI. "Haftung für Sachmängel" geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III "Lieferung und Lieferverzug" abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. "Haftung für Sachmängel", Ziffer 3 und 4 entsprechend.

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