Begriff

Frühe Hilfen sind lokale und regionale Programme zur Unterstützung von Schwangeren sowie Müttern und Vätern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu 3 Jahren. Sie bieten überforderten Eltern alltagstaugliche und niedrigschwellige Hilfen und stärken sie in ihrer Erziehungskompetenz. Unter Frühe Hilfen versteht man vielfältige Maßnahmen und Angebote, die präventiv gegen Kindeswohlgefährdungen und -vernachlässigung schützen. Für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe notwendig.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Frühen Hilfen umfassen verschiedene Maßnahmen, wie

  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen nach § 16 Abs. 3 SGB VIII,
  • Schwangerschaftsberatung,
  • die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter nach § 24 SGB V,
  • Kinderuntersuchungen gemäß § 26 SGB V und
  • Frühförderung (§ 46 SGB IX) und heilpädagogische Leistungen (§ 79 SGB IX) für Kinder mit oder drohender Behinderung.

Die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen sind in § 3 KKG geregelt.

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