Überblick

Begleitende Erklärung zur Übernahme der Düsseldorfer Tabelle 2019:

Die Familiensenate des OLG Frankfurt übernehmen für 2019 die Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge und ohne die Anmerkungen. Insoweit gelten die Frankfurter Unterhaltsgrundsätze, die unverändert fortgeschrieben werden.

Hinsichtlich der 4. Altersstufe haben sich die Senate einschließlich der Außensenate in Kassel und Darmstadt darauf verständigt, das Tabellenwerk für 2019 zu übernehmen. Eine Abschaffung/Einschmelzung der Vierten Altersstufe über diesen Zeitraum hinaus wird in Frankfurt nicht vorgenommen werden. Bei der geplanten Sitzung der erweiterten Unterhaltskommission im Herbst in Berlin soll versucht werden, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden.

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