Wer als Geschäftsführer einer KG angestellt ist, dies in der Vermögensauskunft verschweigt und zugleich im Vermögensverzeichnis angibt, über keinerlei Einkünfte zu verfügen, muss nachbessern.

AG Stade, Beschl. v. 5.2.2018 – 72 M 746/17

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