Guthaben über Freibetrag wird Gläubiger verweigert

Der Schuldner verfügte im Zeitpunkt der Pfändung über ein Kontoguthaben, das den Freibetrag um rd. 600 EUR überstieg. Wegen der Wartefrist wurde das Guthaben dem Gläubiger nicht ausgezahlt. Im Folgemonat überstieg das Guthaben auf dem gepfändeten Konto – unter Einschluss der 600 EUR – den Grundfreibetrag nicht, weshalb keine Auszahlung an den Gläubiger erfolgte. Das AG hat der Drittschuldnerklage des Gläubigers gegen das Kreditinstitut auf Auszahlung der 600 EUR stattgegeben. Hiergegen richtet sich die Berufung des Kreditinstitutes.

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