Einkommen, Kindergeld, Unterhalt und doch nichts pfändbar?

Ich erinnere mich an ein Seminar, in dem erwähnt wurde, dass bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens unterhaltspflichtige Kinder bei der Mutter nicht mitberechnet werden, wenn die Mutter für diese Kinder Unterhalt (vom Vater der Kinder) erhält, da sonst die Kinder doppelt berücksichtigt würden. In den Seminar-Unterlagen habe ich keine Aussage hierzu gefunden, ebenso wenig im Internet, und der Rechtspfleger sieht die Leistung der Mutter als Naturalunterhalt und meint, es bestünde unsererseits kein Anspruch. Ich mag nicht glauben, dass bei folgender Einkommenssituation lediglich 35,26 EUR pfändbar sein sollen: Die Mutter verdient bei zwei Kindern (8 und 10 Jahre) monatlich im Schnitt 1.600,– EUR (zzgl. Weihnachts- und Urlaubsgeld) sowie 368,– Kindergeld sowie 618,– EUR Unterhalt für die Kinder. (Kindergeld und Unterhalt lässt die Frau wohlweislich auf das Konto ihres neuen Lebensgefährten überweisen). Das sind 2.586,– EUR monatlich! Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Anspruchsgrundlage für eine erfolgreiche Pfändung nennen könnten, da die Schuldnerin bereits durch Betrügereien aufgefallen ist und offensichtlich wieder damit durchkommt.

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