Das zweifache Einkommen

Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einer titulierten Forderung in Höhe von 2.756,47 EUR. Die Schuldnerin hat auf seinen Antrag die Vermögensauskunft abgegeben. Danach verfügt die keiner weiteren Person unterhaltspflichtige Schuldnerin über ein Arbeitseinkommen von netto 987,93 EUR sowie eine Witwenrente (Hinterbliebenenrente) von 431,51 EUR der Deutschen Rentenversicherung. Uns stellt sich die Frage, ob sich darauf ein lohnender Pfändungszugriff ergeben kann und wie wir richtig vorgehen.

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