Das zweifache Einkommen
Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einer titulierten Forderung in Höhe von 2.756,47 EUR. Die Schuldnerin hat auf seinen Antrag die Vermögensauskunft abgegeben. Danach verfügt die keiner weiteren Person unterhaltspflichtige Schuldnerin über ein Arbeitseinkommen von netto 987,93 EUR sowie eine Witwenrente (Hinterbliebenenrente) von 431,51 EUR der Deutschen Rentenversicherung. Uns stellt sich die Frage, ob sich darauf ein lohnender Pfändungszugriff ergeben kann und wie wir richtig vorgehen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen