Anfechtungsanspruch

Der Antragsteller begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine beabsichtigte Klage u.a. wegen Drittschuldnerauskunft im Rahmen des Anfechtungsgesetzes. Der Antragsteller ist Pflichtteilsberechtigter nach dem Tode seiner am 19.1.2006 verstorbenen Mutter. Die Erblasserin wurde von ihrer Tochter aus zweiter Ehe als Alleinerbin beerbt. Der Antragsteller hat wegen seines Pflichtteilsanspruchs einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid gegen die Alleinerbin erwirkt.

Anspruch gegen Dritte gepfändet

Er nimmt die Beklagte in Anspruch, weil die zugrunde liegende Erbsumme, aus der der Antragsteller seine Pflichtteilsansprüche gegen … C hat titulieren lassen, auf einem Girokonto der Antragsgegnerin in Höhe von 119.657,12 EUR gutgeschrieben worden sei. Die Antragsgegnerin verfüge heute noch über dieses Geld und weigere sich, dem gepfändeten Anspruch stattzugeben und an ihn, der Antragsteller, auszukehren. Den Auszahlungsanspruch hat er gepfändet.

Das LG hat den PKH-Antrag abgelehnt. Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner sofortigen Beschwerde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge