Fallen Rechtsinhaber und wirtschaftlich Berechtigter auseinander, liegt ein Treuhandverhältnis vor. Das ist auch Gegenstand der Leseranfrage in diesem Heft.
Zugriff auf den schuldrechtlichen Anspruch
Der Gläubiger kann zwar ggfs. das Treuhandkonto nicht pfänden, hat aber die Möglichkeit, den gegenwärtigen oder künftigen schuldrechtlichen Anspruch des Treugebers gegen den Treuhänder auf Rückgabe des Treugutes nach Beendigung des Treuhandverhältnisses zu pfänden (BGHZ 124, 298 = MDR 1994, 681 = NJW 1994, 726). Drittschuldner ist in diesem Fall der Treuhänder.
Muster: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Treuhandverhältnis
An das Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
…
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger … vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der Anlage beigefügten Vollstreckungstitel sowie weiteren Unterlagen, den anliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen.
Aufstellung
Bei der Zustellung ist § 121 GVGA zu beachten, insbesondere ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zunächst dem Drittschuldner und erst nachfolgend dem Schuldner zuzustellen (§ 121 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 10, Abs. 3 GVGA).
Soweit das Gericht seine Zuständigkeit zum Erlass des Beschlusses nicht für gegeben erachtet, wird gemäß § 828 Abs. 3 ZPO bereits jetzt die unmittelbare Abgabe des Antrages an das örtliche zuständige Vollstreckungsgericht beantragt.
Soweit das Gericht annimmt, dass einer oder mehrere der gepfändeten Ansprüche nicht pfändbar sind oder dem Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sonstige Hindernisse entgegenstehen, etwa Kostenbeträge abzusetzen sind, wird gebeten, den Beschluss zunächst in der für zulässig erachteten Form zu erlassen, damit die Rechte des Gläubigers gewahrt werden.
Ferner wird gemäß §§ 317 Abs. 1 S. 1, 329 Abs. 1 S. 2 ZPO die Erteilung einer Ausfertigung des Beschlusses beantragt.
Anlagen
□ | Verbindliches Formular zur Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen |
□ | Vollstreckungstitel |
□ | Zustellbescheinigung(en) |
□ | Forderungsaufstellung |
□ | Kostennachweise |
□ | drei Abschriften des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses |
□ | Nachweise zur Sicherheitsleistung |
□ | Nachweise zu §§ 726, 727 ZPO |
□ | Geldempfangsvollmacht |
Die Besonderheiten
Nach dem Anschreiben sind dann folgende Besonderheiten zu beachten:
Seite 3:
Seite 4:
Seite 6:
Seite 8:
FoVo 7/2020, S. 126 - 128
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