Isolierter Pfändungsbeschluss ist Ausgangspunkt

Bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO darf in der Forderungspfändung bis zur Rechtskraft nur ein Pfändungsbeschluss ergehen, wenn der Gläubiger die Sicherheit nicht leisten kann oder will. Gleiches gilt bei den beschränkt pfändbaren Forderungen i.S.d. § 852 ZPO, dem Pflichtteilsanspruch, dem Rückforderungsanspruch des Schenkers nach § 528 BGB und dem Zugewinnausgleichsanspruch.

Formular nach der ZVFV

Die Zwangsvollstreckungsformularverordnung führt in § 1 i.V.m. den Anlagen 4 und 5 nur jeweils einen Antrag und einen Beschlussentwurf für einen (isolierten) Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO und einen (kombinierten) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach §§ 829, 835 ZPO ein. Hierzu sind dann zwingend die Anlagen 7 oder 8 der ZVFV für die Aufstellung der Forderungen bei gewöhnlichen Geldforderungen (Anlage 7 ZVFV) oder bei Unterhaltsforderungen (Anlage 8 ZVFV) als Vollstreckungsforderungen zu nehmen.

 

Hinweis

Insoweit besteht seit dem 22.12.2022 eine Nutzungsmöglichkeit und nach § 2 ZVFV i.V.m. mit den Übergangsvorschriften (Art. 4 der Verordnung) ab dem 1.12.2023 eine Nutzungspflicht.

Kein Formular für den isolierten Überweisungsbeschluss

Aus § 1 und 2 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung ergibt sich kein Antrag für einen isolierten Überweisungsbeschluss nach § 835 ZPO. Der isolierte Überweisungsbeschluss folgt auf den isolierten Pfändungsbeschluss. Ein solcher ist wiederum erforderlich bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO und kann nach § 852 ZPO erforderlich sein bei dem Zugriff auf Pflichtteilsansprüche, auf Zugewinnausgleichsansprüche sowie auf Rückforderungsansprüche des Schenkers.

Der isolierte Überweisungsbeschluss ist also formlos zu beantragen. Das hindert allerdings nicht, auf die Module, Rahmen, Texte und Texteingabefelder der Anlagen 4 und 5 ZVFV zurückzugreifen. Ein Beispiel dafür liefern wir mit der nachfolgenden Arbeitshilfe.

 

Unser Muster zur Antragstellung

Antrag auf Erlass eines Überweisungsbeschlusses

Im Namen und in Vollmacht

der von hier vertreten wird, wird beantragt, zu dem bereits ergangenen Pfändungsbeschluss vom … zum Aktenzeichen … den nachfolgenden Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung zu vermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gerichtsgebühren gemäß Nr. 2111 KVGKG nicht zu entrichten sind, da diese zum vorbezeichneten Pfändungsbeschluss bereits gezahlt wurden. Innerhalb eines Verfahrens fallen die Gerichtskosten nur einmal an.

Es wird beantragt, nach § 828 Abs. 3 ZPO zu verfahren, soweit durch das angerufene Vollstreckungsgericht die örtliche Zuständigkeit verneint und anderweitig bestimmt werden kann.

Unterschrift/qualifizierte elektronische Signatur

 

Unser Muster zum Beschlussentwurf

Überweisungsbeschluss

wurden nach dem Beschluss des AG – Vollstreckungsgericht – … vom … , Aktenzeichen … , die Forderungen, Ansprüche und Vermögensrechte nach dem/den Modulen … in Höhe der aus der beigefügten Anlage 7 zur ZVFV ersichtlichen Beträge gepfändet.

Es ergeht nunmehr folgende Anordnung nach § 835 ZPO:

Autor: VRiOLG Frank-Michael Goebel

FoVo 5/2023, S. 85 - 88

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