Vorläufig vollstreckbarer Titel und Zwangsvollstreckung
Der RA erwirkte am 26.6.2012 einen Vollstreckungstitel Zug um Zug gegen Abtretung von Rechten. Am 27.6. wurde die vollstreckbare Ausfertigung erteilt, am 8.7.2012 das Urteil zugestellt. Ein am 11.7.2012 erteilter Sachpfändungsauftrag blieb erfolglos. Zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft am 26.9.2012 erschien der Geschäftsführer der Schuldnerin nicht, was der GV allerdings erst am 7.11.2012 mitteilte. Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, stellt die Schuldnerin am 8.11.2012 Insolvenzantrag. Das Mandatsverhältnis zum RA wurde am 11.12.2012 beendet. Am 3.5.2013 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Schadensersatz wegen verzögerter Zwangsvollstreckung
Der Gläubiger nimmt den RA nun wegen verzögerter Zwangsvollstreckung auf Schadensersatz in Anspruch. Das LG hat die Klage abgewiesen, das OLG ihr – Zug um Zug gegen die Abtretung der Ansprüche gegen die primäre Schuldnerin – stattgegeben.
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