Räumungsvollstreckung trotz Berufungsverfahrens
Die Gläubigerin betreibt gegen den erstinstanzlich zur Räumung verurteilten Schuldner die Räumungsvollstreckung während des noch andauernden Berufungsverfahrens. Der beklagte Schuldner begehrt vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie eine Verlängerung seines Räumungsschutzes nach § 721 ZPO.
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