Leasing-Vertrag

Der Leasingvertrag für Pkw wird in erster Linie den Kleinstunternehmer treffen, sehr viel seltener den Verbraucher. Zu fragen ist, inwieweit der Leasingvertrag zur Eindeckung mit Leistungen der angemessenen Daseinsvorsorge oder zur angemessenen Fortsetzung seines Erwerbsbetriebs erforderlich ist. Das ist eine Frage des Einzelfalls.

 

Hinweis

Maßstab ist dabei die "normale Zeit". Für den Handelsvertreter ist das Leasingfahrzeug notwendig, um wieder seiner Tätigkeit nachgehen zu können, wenn Außenkontakte tunlich sind. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es ja, die Kündigung solcher Verhältnisse zu vermeiden. Handelt es sich dagegen um den Zweit- oder Drittwagen, kann die Erforderlichkeit in Frage gestellt werden.

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