Gläubigerin will Steuerklassenwahl der Schuldnerin nicht akzeptieren

Die Gläubigerin hat in ihrem Antrag vom 25.11.2019 die Steuerklassenkorrektur beantragt. Es wurde glaubhaft gemacht, dass die Schuldnerin aktuell nach Steuerklasse V besteuert wird.

Die Schuldnerin und ihr Ehegatte erzielen nahezu das gleiche Einkommen (2.000,00 EUR/2.100,00 EUR, jeweils brutto gemäß abgegebener Vermögensauskunft). Bei der oben genannten Einkommenssituation wäre die Wahl der Steuerklassen IV/IV angemessen. Die Schuldnerin hatte Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine solche ist trotz großzügiger Fristverlängerung nicht erfolgt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge