Schuldner gibt nicht alle Gläubiger an

Es gehört zu unserer alltäglichen Erfahrung, dass wir eine offene Forderung beim Schuldner einziehen wollen und diesen deshalb auch immer wieder mahnen, die Forderung vielleicht sogar titulieren und vollstrecken. Irgendwann stellt sich dann heraus, dass der Schuldner oder ein anderer Gläubiger schon einen Insolvenzantrag gestellt hat. In dem vorzulegenden Gläubigerverzeichnis wurden wir dann aber nicht aufgeführt. Manchmal ist das Vermögensverzeichnis sogar von Rechtsanwälten oder Schuldnerberatungen ausgefüllt.

Es kann doch nicht sein, dass der Schuldner so nicht nur weitere Kosten verursacht, sondern sich auch noch unserer Beteiligung am Insolvenzverfahren entzieht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge