Der Schuldner bleibt still bis zum Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren

Wir sind ein registrierter Inkassodienstleister. Als solcher sind wir mit der Einziehung einer aus Sicht unseres Mandanten unstreitigen Forderung beauftragt worden. Der Schuldner hat auf die kaufmännischen Mahnungen unseres Auftraggebers nicht reagiert.

Der Schuldner hat sodann auf unsere vielfältigen Beitreibungsbemühungen überhaupt nicht reagiert. Wir haben dann durch einen kooperierenden Rechtsanwalt einen Mahnbescheid beantragen lassen. Dabei haben wir die vollen vorgerichtlichen Inkassokosten geltend machen lassen, während der Rechtsanwalt seine Kosten im Mahnverfahren ohne Anrechnung geltend gemacht hat.

Hierauf hat der Schuldner erstmals mit einem Widerspruch in der Hauptsache reagiert, worauf die Sache vom zentralen Mahngericht an das Streitgericht, ein Landgericht, abgegeben wurde. Dort wurde die Klagebegründung von unserem Rechtsanwalt eingereicht.

Schuldnerreaktion Teil 2: Forderungsanerkenntnis mit Rücknahme des Widerspruchs

Daraufhin hat der Schuldner die gesamte Hauptforderung anerkannt und den Widerspruch zurückgenommen. Der Rechtsanwalt beantragte deshalb beim Streitgericht den Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Die zuständige Rechtspflegerin am Landgericht lehnte den Erlass des ursprünglich beantragten Vollstreckungsbescheides jedoch ab, weil sie die vorgerichtlichen Inkassokosten auf die Rechtsanwaltskosten im gerichtlichen Mahnverfahren angerechnet sehen wollte. Auch hat sie die Inkassokosten nicht verzinst.

Problem: Wie ist mit der Anrechnung umzugehen?

Daraufhin wurde mehrfach von der Rechtspflegerin mit der Rechtsanwaltskanzlei telefoniert, ehe der Vollstreckungsbescheid dann vom Landgericht erlassen worden ist. Die Sachbearbeiterin beim Rechtsanwalt hatte so einen Vorgang noch nie bearbeitet, weshalb sie letztlich auf die Änderungswünsche der Rechtspflegerin eingegangen ist.

Solche Vorgänge kommen häufiger vor, sodass wir gerne wüssten, ob tatsächlich eine Anrechnung zu erfolgen hat. Wo liegt dann der Fehler?

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