Pfändbare Beträge durch Mindestlohn

Der allgemeine – gesetzliche – Mindestlohn wurde im Oktober 2018 in zwei Stufen angehoben. Er beträgt seit dem 1.1.2019 9,19 EUR je Stunde brutto und ab dem 1.1.2020 dann 9,35 EUR.

 

Hinweis

Schon der allgemeine Mindestlohn kann zu pfändbaren Beträgen führen. Hat der Schuldner 40 Stunden die Woche zu arbeiten, entspricht dies monatlich 173,33 Stunden. Bei einem Mindestlohn von 9,19 EUR ergibt sich dann ein Bruttomonatslohn von 1.592,93 EUR, der bei einem ledigen und kinderlosen Schuldner mit Lohnsteuerklasse 1, selbst wenn er Kirchensteuer abzuführen hat, in NRW zu einem Nettoeinkommen von 1.178,28 EUR führt. Daraus leitet sich ein pfändbarer Betrag von 25,34 EUR ab.

Neben dem allgemeinen auch den besonderen Mindestlohn sehen

Aber: Es gibt auch deutlich höhere Branchen-Mindestlöhne. Sie sind insbesondere dann interessant, wenn der Gläubiger Informationen über den ausgeübten Beruf des Schuldners hat. Dabei unterscheiden sich die Branchenmindestlöhne teilweise noch nach Ost und West. In der nachfolgenden Tabelle wird dann immer erst der Betrag im Westen, dann der im Osten genannt (West/Ost).

 
Branche 2018 2019
Berufliche Aus- und Weiterbildung 15,26 EUR noch offen
Elektrohandwerk 10,95 EUR 11,40 EUR
Dachdeckerhandwerk 12,90 EUR 13,20 EUR
Geld- und Wertdienste, je nach Bundesland unterschiedlich 9,88–16,53 EUR 9,88–16,53 EUR
Pflegebranche 10,55 EUR/10,05 EUR 11,05 EUR/10,55 EUR
Leiharbeit/Zeitarbeit 9,49 EUR/9,27 EUR 9,79 EUR/9,49 EUR (ab 1.3.2019)
Maler- und Lackiererhandwerk, ungelernt 10,60 EUR 10,85 EUR (ab 1.5.2019)
Maler- und Lackiererhandwerk, Geselle 12,40 EUR 12,95 EUR (ab 1.5.2019)
Gebäudereiniger (innen) 10,30 EUR/9,55 EUR 10,55 EUR/10,05 EUR
Gebäudereiniger (Glas und Fassade) 13,55 EUR/12,18 EUR 13,82 EUR/12,83 EUR
Bauhandwerk, Werker 11,75 EUR 12,20 EUR (ab 1.3.2019)
Bauhandwerk, Fachwerker 14,95 EUR/14,80 EUR 15,20 EUR/15,05 EUR (ab 1.3.2019)
Steinmetz-Handwerk 11,40 EUR/11,20 EUR 11,40 EUR

Immer mehr Branchen schaffen höheren Mindestlohn

In weiteren Branchen wird derzeit über einen höheren Branchenmindestlohn verhandelt. Dazu gehören das Bauhauptgewerbe, die Fleischindustrie, die Land- und Forstwirtschaft, der Gartenbau, die Schornsteinfeger, das Gerüstbauhandwerk und die Textil- und Bekleidungsindustrie.

Es muss dann noch ein wenig gerechnet werden

Der höhere Branchen-Mindestlohn kann zu pfändbaren Beträgen führen. Auszugehen ist dabei von dem Umstand, dass es sich um einen Bruttolohn handelt. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich eine monatliche Arbeitszeit von 173,33 Stunden.

 

Beispiel

In der Pflegebranche im Westen würde sich bei einem Bruttomindestlohn von 11,05 EUR also ein Gesamtbruttolohn im Monat von 1.915,30 EUR ergeben. Bei einem 30-jährigen Schuldner in der Lohnsteuerklasse I ohne Kinder mit einem Krankenkassenzusatzbeitrag von 1,1 % und der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde ergibt sich dann ein Nettolohn von 1.343,89 EUR, also ein pfändbarer Betrag von 144,34 EUR im Monat.

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