Zu den wesentlichen Aufgaben des Verwalters gehört es, die Sicherheit der von ihm verwalteten Objekte zu gewährleisten. Hierzu gehört im Besonderen die Aufgabe, Fluchtwege und Rettungswege funktionsfähig zu halten.

Durch laufende Überwachung muss der Verwalter die Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen, die erforderliche Durchgangsbreite von Fluren oder Treppen und die Durchfahrtsbreiten und Kennzeichnungen von Rettungswegen außerhalb von Gebäuden sicherstellen.

Neben der Überprüfung durch den Verwalter kann die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen landesabhängig in unterschiedlichen Intervallen überprüft werden: In den Brandschutzgesetzen der Länder werden in unterschiedlichen Formen Festlegungen für die Durchführung von Begehungen zur Überprüfung bestehender Gebäude auf Brandsicherheit getroffen. Diese Begehung, in unterschiedlicher Weise als Feuerbeschau, Brandbeschau oder ähnlich bezeichnet, werden von Fachleuten, meist der örtlichen Feuerwehr, durchgeführt.

 
Hinweis

Gebäudebegehung zur Brandbeschau

Die Gemeinschaften der Wohnungseigentümer müssen über den Verwalter oder Betreiber der Gebäude Zutritt gewähren und die Prüfung unterstützen. Beanstandungen müssen innerhalb vorgegebener Fristen beseitigt werden.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

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