Die unter Ziff. V. dargestellten Voraussetzungen wurden von den "promovierten" Fachanwälten für Familienrecht offenbar nicht als nennenswerte Hürde empfunden. 81 % der Teilnehmer an der Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement (s.o.) verneinten die Frage nach Schwierigkeiten beim Erwerb der Fachanwaltschaft.[31]

In der kleinen Gruppe der Fachanwälte für Familienrecht, die über Schwierigkeiten berichtete, zeigen sich einige Besonderheiten:

11 % benannten den hohen zeitlichen Aufwand für den Erwerb der theoretischen Voraussetzungen als Schwierigkeit im Rahmen des Titelerwerbs. Dieser Wert liegt 3 Prozentpunkte über dem Wert in den übrigen Fachanwaltschaften. Auch die Klausuren wurden mit 4 % häufiger als in den übrigen Fachanwaltschaften (3 %) als Problem identifiziert. Gleiches gilt für die Kosten des Titelerwerbs, den 3 % der Fachanwälte für Familienrecht, aber nur 1 % der übrigen Fachanwälte als problematisch ansahen.[32]

Das Erreichen der notwendigen Gesamtzahl praktischer Fälle war für lediglich 6 % der Fachanwälte für Familienrecht schwierig. 94 % hatten hingegen keinerlei Probleme beim Erreichen der notwendigen Fallzahlen. Dies entspreche, so die Forscher, weitgehend dem Befund bei der Gruppe der Fachanwälte aus den übrigen Fachanwaltschaften.[33]

Die Fachanwaltschaft für Familienrecht ist überdies die Fachanwaltschaft, bei der Bewerber die geringsten Schwierigkeiten haben, die inhaltlichen Anforderungen an die praktischen Erfahrungen zu erfüllen. Mit 1,2 % berichtete nur eine verschwindend geringe Zahl von Fachanwälten für Familienrecht, dass die Mindestzahl der gerichtlichen Verfahren (von 60) ein Problem dargestellt habe. Allerdings wird in der Studie festgehalten, dass sich aus den Ergebnissen keine Rückschlüsse darauf ziehen ließen, ob die Akquise familienrechtlicher Fälle für Fachanwälte in spe insgesamt relativ einfach sei, weil mit den "promovierten" Fachanwälten letztlich ja nur erfolgreiche Aspiranten in die Statistik einflössen. Für Nicht-Fachanwälte werde es durch eine zunehmende Zahl von Fachanwälten für Familienrecht immer schwieriger, überhaupt noch Mandate im Familienrecht zu erhalten, weil der Markt für Rechtsdienstleistungen im Familienrecht bei einer rückläufigen Bevölkerungszahl und einer zurückgehenden Zahl von Eheschließungen in Deutschland nicht kontinuierlich wachsen werde. Je mehr Fachanwälte es für ein im Volumen nicht stark wachsendes Rechtsgebiet bereits gebe, desto schwieriger werde es in diesem Rechtsgebiet für Nicht-Fachanwälte, die für die Titelverleihung notwendigen Fallzahlen zu erreichen.[34]

[31] Kilian, a.a.O., S. 82.
[32] Kilian, a.a.O., S. 82.
[33] Kilian, a.a.O., S. 89 ff.
[34] Kilian, a.a.O., S. 96 f.

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