Schenkungen von Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind zur Bedienung eines Immobilienkredits haben ihre Geschäftsgrundlage im dauerhaften Wohnen des eigenen Kindes, aber nur im Umfang des Tilgungsanteils. Mit dem Zinsanteil werden lediglich Kosten des laufenden Lebensunterhalts bestritten. Diese berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Rückforderung.[30]

Ein in der Praxis häufig auftretendes Problem ist das des Leistungsempfängers: Wer sollte die Schenkung erhalten – nur das eigene Kind, nur das Schwiegerkind oder beide? Hier hat das OLG Bremen[31] Kriterien herausgearbeitet: Die Angaben auf dem Überweisungsträger, die Art und die Zweckbestimmung des Empfängerkontos und der vorgesehene Verwendungszweck lassen indizielle Schlüsse zu.

[30] BGH FamRZ 2015, 490.
[31] FF 2015, 464 mit. Anm. Herr.

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