Gerichte allein deshalb zu belasten, weil eine dem Grundsatz des Kindeswohls entsprechende formelle Entscheidung getroffen werden soll, ist nicht angezeigt. Gerichte sollten vielmehr nur dann tätig werden, wenn es darum geht, einen Streit zwischen den Beteiligten zu entscheiden. Sie als reine "Verwaltungsbehörde" in Anspruch zu nehmen, ist verfehlt.

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