OLG München, Beschl. v. 13.3.2018 – 34 Wx 146/14

Bei der Frage nach der Anerkennung einer syrischen Privatscheidung (Fall Sahyouni) kann die Rom III-Verordnung auch nicht kraft innerstaatlichen Rechts analog angewandt werden. Stattdessen ist auf das bisherige autonome deutsche Scheidungskollisionsrecht zurückzugreifen (Art. 17 Abs. 1 EGBGB a.F.), nach dem der Ehewirkungsstatut nach Art. 14 EGBGB maßgeblich ist, und zwar bei Privatscheidungen der Zeitpunkt, der der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vergleichbar ist. Kommt es danach zur Anwendbarkeit deutschen Rechts, steht § 1564 S. 1 BGB der Anerkennung der in Syrien ausgesprochenen Privatscheidung entgegen.

Autor: Gabriele Ey , Vorsitzende Richterin am OLG Köln

FF 5/2018, S. 217 - 220

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge