Mit dieser Entscheidung dürften für künftige Fälle familienrechtlicher Zuordnung der in Deutschland lebenden, aber im Ausland im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaftsvereinbarung gezeugten und geborenen Kinder wichtige Orientierungspunkte gegeben sein. Insbesondere die überragende Bedeutung des Kindeswohls für die ordre public-Erwägungen ist damit festgeschrieben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge