Zugewinn im Verbund oder außerhalb des Verbundes? Niemals darf – quasi reflexartig und schematisch – ein Antrag als Folgesache anhängig gemacht werden. Allenfalls unter sorgfältiger Abwägung der hiermit zwangsläufig verbundenen Vor- und Nachteile ist dies zu verantworten. Diese Gesichtspunkte sind vor allem:

Zinsnachteile,
Kostenerstattungsansprüche und -pflichten,
Verlust des Unterhaltsbetrages,
Verlust der Krankenversicherung (Familienversicherung),
Versorgungsausgleich oder Witwenrente,
Vorschüsse auf Gerichtskosten sind bei selbstständigen Anträgen auf Zugewinn zu entrichten. Beim Widerantrag fallen sie nicht an.

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