Zugewinn im Verbund oder außerhalb des Verbundes? Niemals darf – quasi reflexartig und schematisch – ein Antrag als Folgesache anhängig gemacht werden. Allenfalls unter sorgfältiger Abwägung der hiermit zwangsläufig verbundenen Vor- und Nachteile ist dies zu verantworten. Diese Gesichtspunkte sind vor allem:
▪ | Zinsnachteile, |
▪ | Kostenerstattungsansprüche und -pflichten, |
▪ | Verlust des Unterhaltsbetrages, |
▪ | Verlust der Krankenversicherung (Familienversicherung), |
▪ | Versorgungsausgleich oder Witwenrente, |
▪ | Vorschüsse auf Gerichtskosten sind bei selbstständigen Anträgen auf Zugewinn zu entrichten. Beim Widerantrag fallen sie nicht an. |
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