Die Überprüfung des Gutachtens sollte sich auch in diesem Aspekt im Wesentlichen an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht orientieren.[102] Insbesondere sind die Darstellung von Untersuchungsergebnissen und Interventionen von Bewertungen und Beurteilungen streng zu trennen.[103] Wichtig ist auch, dass sich im Sachverständigengutachten etwaige fachliche Bewertungen anhand von Anknüpfungstatsachen oder sonstigen Feststellungen hinreichend begründen lassen.[104] Vage und spekulative Feststellungen genügen nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Gutachten.[105] Ansonsten bieten die im Anhang zu den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht aufgeführten Fragen eine gute Orientierung, um im Einzelfall zu einer angemessenen Wertung zu kommen.

[102] Vgl. OLG Hamm FamRZ 2017, 540.
[103] Vgl. Institut für Familienrecht der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e.V., Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, FamRZ 2015, 2025 ff., 5.
[104] Vgl. BVerfG FamRZ 2016, 439 Rn 26; Institut für Familienrecht der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e.V., Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, FamRZ 2015, 2025 ff. Ziffer 5.
[105] Vgl. BVerfG FamRZ 2016, 439 Rn 26.

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