BGH, Beschl. v. 22.11.2017 – XII ZB 578/16

Wird die von einem Beteiligten begehrte Amtshandlung des Standesamts im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nach § 49 Abs. 1 PStG vollzogen, ist das Anweisungsverfahren dadurch in der Hauptsache erledigt.

OLG Hamm, Beschl. v. 30.5.2017 – 15 W 317/16, FamRZ 2018, 53 (LS)

a) Die Beweiswirkung eines vorgelegten echten Nationalpasses wird nicht bereits durch die allgemeine Beurteilung der deutschen Auslandsvertretung infrage gestellt, dass in dem Heimatland des Beteiligten kein sicheres Urkundenwesen besteht und demzufolge eine Legalisation von Urkunden dieses Staates nicht mehr vorgenommen wird.

b) Die Erforderlichkeit einer inhaltlichen Überprüfung des Nationalpasses vor Ort kann sich deshalb nur aus besonderen Ansatzpunkten ergeben, die die Verlässlichkeit der Angaben in dem Nationalpass konkret infrage stellen (bspw. widersprüchliche Urkunden oder bekannte Ausstellungspraxis ohne jede Identitätsprüfung).

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