Verschweigt der Mann, dass er bereits verheiratet ist, so kann die Frau wegen Täuschung vom Verlöbnis zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Auch Ersatz des immateriellen Schadens wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts kommt in Betracht (red. LS, OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.7.2016 – 13 UF 35/16, FamRZ 2016, 2102 m. Anm. Löhnig S. 2103).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge