Sorgerechtsverfahren haben in der familiengerichtlichen Praxis eine erhebliche Bedeutung. Dies spiegelt sich zum einen in steigenden Fallzahlen wider, zum anderen in der Vehemenz, mit der Sorgerechtsstreitigkeiten häufig ausgetragen werden. Zum Teil werden diese Streitigkeiten auch als "Ersatzkriegsschauplatz" zur Aufarbeitung partnerschaftlicher Konflikte benutzt.[1] Gerade die Frage der Aufrechterhaltung oder Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge führt zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Kindeseltern.

[1] Viefhues, ZAP Fach 11, 1313.

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