Ein besonderes Problem stellt die vermehrte Forderung einiger Parteien dar, verwendete Testverfahren, also nicht nur die Auswerteblätter, sondern das ganze Testverfahren mit Handbuch und den Testfragen, herauszugeben, die vom Gericht dann an die Betroffenen weitergeleitet werden, obwohl ein Urheberrecht bzgl. der Testverfahren besteht.

Die Folge ist, dass Handbücher und gesamte Testverfahren, die nur von entsprechend qualifizierten Fachleuten bei der Testzentrale bestellt werden können, über das Internet in einschlägigen Foren zugänglich gemacht werden. Mit einem solchen Vorgehen verlieren Testverfahren ihren Sinn, da sich zu testende Personen auf die Testverfahren vorbereiten können. Damit werden für den Sachverständigen wichtige diagnostische Möglichkeiten versperrt, was mittelfristig wiederum dem Kindeswohl schaden könnte.

Auch zu diesem Problembereich gab es bisher noch keine eindeutig obergerichtliche Entscheidung. Richter sind oftmals mit den Hintergründen dieser Forderungen nicht richtig vertraut, orientieren sich ausschließlich am Verfahrensrecht, nachdem jeder Verfahrensbeteiligte in der Regel Einsicht in die Unterlagen bekommen kann.

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