OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 24.9.2019 – 1 UF 93/18

Eine ausländische Adoptionsentscheidung, die ohne persönliche Anhörung eines der beiden Adoptionsbewerber ergangen ist, verstößt gegen den ordre public international. Das Anerkennungsverfahren in Deutschland kann diesen Verfahrensmangel nicht heilen. (red. LS)

OLG Köln, Urt. v. 11.7.2019 – 7 U 151/18

Scheitert die beabsichtigte Adoption eines Mädchens aus Thailand, haften die beteiligten öffentlichen Stellen nicht für die Kosten der Unterbringung des Kindes in Deutschland, wenn den Adoptiveltern das Risiko des Scheiterns der Adoption wegen "auffälligen Verhaltens" des Mädchens bewusst sein musste und sie auf das Kostenrisiko gem. § 7 AdÜbAG hingewiesen wurden (red. LS; es ist Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, III ZR 113/19).

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