Steht ein als "Familienkutsche" eingesetzter Pkw im Alleineigentum des Ehemannes und ist die Ehefrau während des Getrenntlebens nicht auf dessen Benutzung angewiesen, weil sie sich durch eigenes Einkommen einen angemessenen Gebrauchtwagen anschaffen kann, so ist die Ehefrau zur Herausgabe des Fahrzeugs an den Ehemann und zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet (OLG Koblenz, Beschl. v. 15.6.2016 – 13 UF 158/16, FamRZ 2016, 1770 m. Anm. Fritzsche S. 1771).

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