Am 22. Juni 2009 wurde im BGBl (Teil I 2009, 1340) die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2009 vom 17. Juni 2009 (PKHB 2009) veröffentlicht. Entsprechend dieser neuen Bekanntmachung gelten in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 die folgenden Beträge, die gem. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzen sind:

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