Weihnachtszeit, Kerzenschein, Behaglichkeit und leuchtende Kinderaugen. Ein paar Tage Auszeit, um einmal abzuschalten, ein schönes Menü zu kochen und mit der Familie zusammenzukommen – eine schöne Vorstellung, dachte sich meine Mandantin. Von diesem Gedanken beseelt stieg sie mit ihrem Lebensgefährten in die Planung der Feiertage ein.

"Am 24.12. bleiben wir mit unserem gemeinsamen Kind zu Hause, am 25.12. fahren wir mit Deinen Kindern und unserem Kind zu Deinen Eltern, wo wir dann auch Deine Geschwister nebst Anhang und Kindern treffen, und am 26.12. fahren wir dann zu meiner Familie." Das ging schnell, dachte sie in einem Anflug von Naivität, und weihte die jeweiligen Familien in die Pläne ein. Ihr Lebensgefährte teilte ihr dann mit, dass sein verheirateter Bruder den Plan auch gut fand, diesen aber noch mit seiner Frau besprechen müsse, da diese wiederum mit ihren Eltern und Geschwistern das weihnachtliche Zusammentreffen ebenfalls noch zeitlich abstimmen müsste für den anderen, noch verbleibenden Feiertag.

Nachdem sie auch von dort grünes Licht bekamen und dachten, nun hätten sie alles geregelt, mussten sie feststellen, dass eine völlig neue Planung erforderlich würde, da die geschiedene Ehefrau des Lebensgefährten mitteilte, dass er seine Kinder auf keinen Fall vor dem 2. Weihnachtstag bekäme. Natürlich machte für die Mandantin und ihren Lebensgefährten ein Weihnachtsbesuch bei den Großeltern mit nur einem Teil der Enkel keinen Sinn, so dass der dortige Besuch kurzerhand auf den 2. Weihnachtstag verschoben wurde, während nunmehr der Besuch bei der anderen Großmutter auf den 1. Weihnachtstag vorverlegt wurde – schließlich war hier ja nur das gemeinsame Kind der Mandantin und ihres Lebensgefährten ein "originäres" Enkelkind. Die Großeltern beider Seiten waren damit zum Glück einverstanden.

Wenn aber die Enkelkinder auch jeweils ihre Cousins und Cousinen treffen sollen, so musste nun auch der Bruder des Lebensgefährten der Mandantin die Termine für seine Besuche bei seinen Eltern einerseits und seinen Schwiegereltern andererseits tauschen. Gesagt, getan!

Mit wem meine Mandantin und ihr Lebensgefährte diese Planungen und Planänderungen nie besprochen hatten, sie dennoch aber an den Rand der Verzweiflung trieben, waren die Schwestern der Frau des Bruders des Lebensgefährten meiner Mandantin – was wohl die sogenannte Schwippschwägerin nebst Familie sein dürfte. Da auch diese gemeinsam mit ihren Ehemännern und Lebensgefährten sowie ihren Kindern den Weihnachtsbesuch bei ihren Eltern planten, mussten auch sie ständig ihre Zeitvorstellungen ändern, sobald die Mandantin mit ihrem Lebensgefährten ihre Pläne änderte. Ich erspare mir an dieser Stelle aus Vereinfachungsgründen darüber nachzudenken, wie es dann erst den Schwiegereltern der Schwestern der Frau des Bruders des Lebensgefährten meiner Mandantin ergangen sein mag. Gerne hätte ich Ihnen auch die Verwandtschaftsbeziehungen an dieser Stelle grafisch dargestellt, der Platz für ein Editorial gab dies jedoch leider nicht her.

Haben Sie sich bei den Regelungen zum Umgang an Weihnachten über diesen Dominoeffekt einmal Gedanken gemacht? Da kann man ja froh sein, wenn bei solchen Familiengebilden – die sicherlich nicht unnormal sind – keine weiteren Expartner mit eigenen Kindern existieren, mit welchen ebenfalls ein Umgang zu regeln ist. Meiner Mandantin war jedenfalls die Freude an den Weihnachtstagen gründlich vergangen und sie überlegt, ob sie nicht in diesem Jahr über Weihnachten verreisen sollte. Aber mit wem? Nur mit dem Lebensgefährten und dem gemeinsamen Kind oder auch mit seinen Kindern? Aber würde da seine Exfrau zustimmen?

Es bleibt ja noch eine Menge Zeit, sich kreative Gedanken zu machen und die kommenden Festtage zu regeln. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Start ins neue Jahr.

Autor: Inge Saathoff

Inge Saathoff, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Oldenburg

FF 1/2015, S. 1

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