Der nachfolgende Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich für das Jahr 2019 und bis Juni 2020 wieder und knüpft an den Aufsatz in der FF 2019, 356 an.

Im Mittelpunkt des vorgenannten Zeitraums stand die Frage der gleichwertigen Teilhabe des Ausgleichsberechtigten im Rahmen der internen Teilung und die grundlegende Entscheidung des BVerfG im Rahmen der externen Teilung nach § 17 VersAusglG. Dabei geht das BVerfG davon aus, dass die Norm prinzipiell verfassungsgemäß ist. Der Ausgleich kann jedoch dann verfassungswidrig sein, wenn bei der verpflichteten Person eine Kürzung des Anrechts erfolgt, ohne dass sich dies entsprechend im Erwerb eines selbstständigen Anrechts für die berechtigte Person auswirkt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge