BGH, Beschl. v. 26.8. 2020 – XII ZB 158/18

Zur kollisionsrechtlichen Behandlung einer im Wege der einseitigen Verstoßung nach syrischem Recht durchgeführten Privatscheidung zweier deutsch-syrischer Doppelstaater (Rechtssache "Sahyouni").

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.8.2020 – 16 UF 39/19

Erklärt sich ein Beschwerdegericht gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 EGV 2201/2003 (Brüssel IIa-VO) in einem Umgangsverfahren für unzuständig, nachdem ein bulgarisches Gericht seine Zuständigkeit bejaht hat, ist der erstinstanzliche Beschluss, der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, aufzuheben.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.4.2020 – 16 UF 39/19

Zu den Voraussetzungen der Aussetzung eines Umgangsverfahrens durch das Beschwerdegericht gemäß Art. 15 Abs. 1a) EGV 2201/2003 (Brüssel IIa-VO) mit der Auflage an die Eltern, beim zuständigen Gericht in Bulgarien zu beantragen, den Umgang des Vaters mit dem Kind in eigener Zuständigkeit zu regeln.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.9.2020 – 16 UF 39/19

Die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 FamFG setzt die substantiierte Darlegung einer eigenständigen Verletzung rechtlichen Gehörs und ihrer Entscheidungserheblichkeit voraus.

Die Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens gemäß Art. 15 Abs. 1 EGV 2201/2003 (Brüssel IIa-VO) sind bei der Entscheidung darüber, ob sich das Gericht gemäß Art. 15 Abs. 5 Satz 2 EGV 2201/2003 (Brüssel IIa-VO) für unzuständig zu erklären hat, nicht erneut zu prüfen.

Autor: Gabriele Ey, Vorsitzende Richterin am OLG Köln

FF 11/2020, S. 463 - 466

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