Die ungestörte Entwicklung von Kindern ist ein besonders hohes Gut. Sexualisierte Gewalt kann Kinder für ihr gesamtes Leben traumatisieren. Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist deshalb eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit und zentrale Aufgabe des Staates.

Im Zuge des technischen Wandels hat sich die Art der gegen Kinder gerichteten Straftaten verändert. Durch soziale Netzwerke und die Chatfunktionen von Onlinespielen besteht leichter denn je die Möglichkeit, aus sexuellen Motiven heraus Kontakt zu Minderjährigen herzustellen. Das Internet, insbesondere das Darknet, bietet viel Raum, um anderen kinderpornographische Inhalte zur Verfügung zu stellen oder auf diese Inhalte zuzugreifen. Durch die neuen technischen Möglichkeiten hat sich aber das Gefährdungspotential für Kinder nicht bloß in der virtuellen, sondern auch in der realen Welt erhöht. Denn der Verbreitung und dem Konsum von Kinderpornographie liegt häufig reale sexualisierte Gewalt gegen Kinder zugrunde.

Die Zahlen bekanntgewordener Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung, des Besitzes und der Besitzverschaffung von Kinderpornographie sind deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die einschlägigen Straftatbestände zu ändern, damit sie ihre Schutzfunktion für Kinder besser entfalten können. Dafür bedarf es unter anderem einer deutlichen Verschärfung der Strafrahmen. Zugleich sind Maßnahmen notwendig, um eine effektivere Strafverfolgung zu erreichen. Die Anstrengungen dürfen sich aber nicht auf das Straf- und Strafprozessrecht beschränken.

Vor diesem Hintergrund verfolgt der Entwurf das Ziel, mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen, die insbesondere auch die Prävention betreffen, den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt zu verbessern.

Der Gesetzentwurf enthält folgende Kernpunkte:

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