Das BVerfG hat in den Entscheidungen vom 19.6. und 18.7.2012 einen weiteren Schritt zur Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft unternommen. Es bleibt abzuwarten, wohin dieser Weg das BVerfG führen wird. Zunächst ist zu vermuten, dass das Ehegattensplitting entweder auf Ehegatten erstreckt oder abgeschafft werden muss. Weniger sicher ist dagegen, ob die Dichotomie von Ehe und Lebenspartnerschaft auch in Zukunft akzeptiert und der Schutz der Lebenspartnerschaft weiter nur über Art. 3 Abs. 1 GG gewährleistet werden wird. Nach hier vertretener Ansicht bestehen gute Gründe, einen Schutz der Lebenspartner durch Art. 6 Abs. 1 GG selbst anzunehmen und die Ehe für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare zu öffnen.

Autor: Dr. Anne Sanders , M.Jur. (Oxford), Universität zu Köln

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