Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens musste im Anschluss die Folgesache Zugewinnausgleich sowie die Folgesache Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Hierbei war dem Unterzeichnenden als Vertreter der Ehefrau daran gelegen, das Verfahren so unproblematisch wie möglich durchzuführen.

Dies ist allerdings nicht ganz gelungen: Beide Eheleute hatten Schwierigkeiten, ihr jeweiliges Anfangsvermögen darzulegen und zu beziffern, zumal bei beiden ja auch die erste Ehescheidung abgewickelt worden war und hierüber nur noch bedingt Unterlagen vorhanden waren.

Der aufmerksame Leser wird sich fragen, warum nicht die Zeit vor der Eheschließung auch einbezogen wurde (Hauskauf bereits 1985, Eheschließung 2.2.1987).[5]

In Anbetracht des hohen Alters der Eheleute zum Zeitpunkt des Scheidungsverfahrens – die Ehefrau war 88 Jahre alt und nicht transportfähig, der Ehemann 91 Jahre und im Altersheim – war ein separates Verfahren zur Feststellung der Beträge im Vorfeld der Eheschließung nicht angezeigt.

Man einigte sich auf folgenden Vergleich: die Antragstellerin des Ehescheidungsverfahrens (Ehefrau) erhielt 50.000,00 EUR aus der Hinterlegung, die Tochter des Ehemanns 45.000,00 EUR.

Die Vernehmung der Ehefrau erfolgte durch die ersuchte Richterin am Amtsgericht Euskirchen, weil ihr nicht zuzumuten war, aufgrund ihres Gesamtzustandes nach Aachen zu fahren, um dort fünf Minuten von der Richterin vernommen zu werden. Sie hat vor dem Familiengericht Euskirchen eine Aussage gemacht.

2020/2021 war bekanntlich der Justizbetrieb durch die Pandemie erheblich eingeschränkt. Der Termin in Euskirchen fand im größten Sitzungssaal statt, bei geöffneten Fenstern und Maskenpflicht für alle Beteiligten. Außerdem hatten die Anwälte die Beteiligten und die Richterin mindestens einen Abstand von 5 bis 10 Metern, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Das gleiche Prozedere war auch beim Amtsgericht in Aachen üblich. Bevor die Richterin allerdings den Ehemann im Altersheim vernehmen konnte, verstarb er nach einem Sturz. Nähere Einzelheiten sind nicht bekannt. Vorgesehen war die Vernehmung am 16.6.2021, er starb in der Nacht davor.

[5] Härtl, Voreheliche Zuwendung und Zugewinnausgleich; FF 2021, 185 ff.

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