Zum 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Hauptanliegen des Gesetzes war es, die Beträge der Anwalts- und Gerichtsgebühren anzuheben. Daneben hat der Gesetzgeber aber auch die Gelegenheit genutzt und einige Streitfragen klargestellt. Auch hat es inhaltliche Änderungen gegeben.

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