Inge Saathoff

Jedes Jahr führt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Ende November ihre Mitgliederversammlung und Herbsttagung durch. Die Veranstaltungsorte wechselten alljährlich, um den verschiedenen Regionen gerecht zu werden und neue Orte kennenzulernen. Aus Gesprächen auf den Tagungen ist mir bekannt, dass es auch zahlreiche Mitglieder gibt, die regelmäßig zur Herbsttagung kommen, völlig unabhängig davon, welchen Ort wir uns überlegt oder welches Programm wir angeboten haben. Diesen Kollegen geht es primär darum, lieb gewonnene Kollegen wiederzusehen, sich mit ihnen über Aktuelles auszutauschen und bei dieser Gelegenheit auch Fortbildung durchzuführen. Gerade, weil wir uns bewusst darüber sind, dass eine solche Tagung viel mehr ist, als die Ansammlung von Fortbildungsstunden, haben wir uns bis zum Schluss sehr schwer mit der Entscheidung getan, ob in diesem Jahr die Tagung nicht doch als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann.

Bei der Entscheidungsfindung spielt es natürlich die eine Rolle, mit welcher Teilnehmerzahl die Veranstaltung unter den maßgeblichen Auflagen durchgeführt werden darf und wie sich die besonderen Umstände vermutlich auf das Anmeldeverhalten der Teilnehmer auswirken. Diese Planung fällt nicht zuletzt deshalb schwer, weil wir uns nur an dem orientieren können, was aktuell gilt, aber nicht wissen, was im November Gültigkeit hat. Den entscheidenden Ausschlag dafür, in diesem Jahr die Herbsttagung nicht als Präsenzveranstaltung durchzuführen, hat jedoch die Notwendigkeit gegeben, Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für unsere Mitglieder einerseits und für unsere Referenten andererseits. Da wir nicht sicher sein können, ob wir Sie auf einer solchen Großveranstaltung möglicherweise gesundheitlich gefährden, wollen wir Sie auch nicht in die Entscheidungsnot bringen, ob Sie sich durch ihre Teilnahme oder aber auch durch die Anreise zu dieser Tagung einem Risiko aussetzen.

Natürlich heißt das nicht, dass die Veranstaltung ersatzlos ausfällt. In diesem Jahr bieten wir die Herbsttagung und Mitgliederversammlung für Sie als virtuelle Veranstaltung an. Sie wird stattfinden im gleichen Zeitfenster wie die Herbsttagung, d.h. am 26. und 27.11.2020. Sie ist in drei Blöcken buchbar, also isoliert für den Donnerstagvormittag und -nachmittag sowie für den Freitagvormittag. Auf diese Weise können wir Ihnen die angekündigten Vorträge jedenfalls zum überwiegenden Teil auf virtuellem Wege anbieten. Das abwechslungsreiche Programm mit namhaften Referenten finden Sie wie immer auf unserer Homepage.

Sicher haben Sie in diesem Jahr schon andere Veranstaltungen online durchgeführt. Sie werden daher wissen, dass auch bei diesen Veranstaltungen der Teilnehmer nicht nur dem Referenten zuhört und einseitig "beschallt" wird. Auch bei den Online-Veranstaltungen ist eine Interaktion über den Chat möglich und von den Referenten auch ausdrücklich gewünscht. Dieser ersetzt sicherlich nicht das persönliche Zusammentreffen der Menschen vor Ort, ermöglicht es uns aber zumindest in gewisser Weise einen Austausch zu erhalten.

Auch wenn wir in diesem Jahr nur virtuell in Kontakt treten, so bieten wir dennoch eine Abendveranstaltung an. Sie haben die Möglichkeit, am Donnerstagabend an einer virtuellen Weinprobe teilzunehmen. Seien Sie gewiss, dass Sie echten Wein probieren und nur die Erläuterungen des Sommeliers auf virtuellem Wege stattfinden. Sie sind neugierig geworden, dann melden Sie sich an – schließlich müssen Sie ja nicht mehr fahren.

Nicht fehlen wird im Übrigen auch die Mitgliederversammlung, welche sich dann am Freitag nach den Vorträgen anschließt und ebenfalls auf virtuellem Wege durchgeführt wird.

Wir sind für unsere Arbeit auf Ihr Feedback angewiesen und würden uns daher umso mehr freuen, wenn Sie zahlreich an der Herbsttagung und auch an der Mitgliederversammlung teilnehmen und uns auf diesem neuen Weg der virtuellen Herbsttagung begleiten würden.

Bleiben Sie ansonsten gesund, so dass wir uns hoffentlich bald auf einer Präsenzveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in großer Zahl wiedersehen können.

Autor: Inge Saathoff

Inge Saathoff, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Oldenburg

FF 9/2020, S. 337

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