BGH, Beschl. v. 3.7.2019 – XII ZB 34/17

Eine nach Ende der Ehezeit für den ausgleichspflichtigen Ehegatten bewilligte Verlängerung der Dienstzeit als Beamter ist bei der Ermittlung der Gesamtzeit nach § 40 Abs. 2 S. 1 VersAusglG zu berücksichtigen (Fortführung des Senatsbeschl. v. 20.6.2018 – XII ZB 102/17, FamRZ 2018, 1500).

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