Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Im parlamentarischen Verfahren über das Vorhaben Anfang Juni 2021 konnte keine interfraktionelle Einigung erzielt werden.

Seit fast 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) in Deutschland – und seitdem wird darüber diskutiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Dieser historische Schritt war für die 19. Legislaturperiode geplant, doch konnte im parlamentarischen Verfahren über das Vorhaben Anfang Juni 2021 keine interfraktionelle Einigung erzielt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird dennoch weiterhin alles daransetzen, dass die Kinderrechte auch in Zukunft weiter gestärkt werden.

Die jüngste Gesetzesinitiative hatte einen längeren Vorlauf, verbunden mit intensiven Beratungen. Am 20.1.2021 verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der vorsieht, Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes durch die folgenden Sätze zu ergänzen:

"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Mit diesem Vorschlag befasste sich am 26.3.2021 erstmals der Bundesrat und am 15.4.2021 in erster Lesung auch der Bundestag, gefolgt von einer öffentlichen Anhörung am 17.5.2021 – ohne dass eine Einigung zustande kam.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz-115436

FF, S. 269

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge