Der Gesetzentwurf sieht vor, dass durch Einrichtung einer gesetzlichen Vollmacht unter Ehegatten und registrierten Lebenspartnern im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Behinderung des Betroffenen dessen Gesundheitsvorsorge gewährleistet wird. Der DAV beurteilt dieses Vorhaben skeptisch, da die Instrumente der Vorsorgevollmacht und Betreuung den Betroffenen eine ausreichende Hilfestellung geben. Die vorgesehene Regelung führt zu einer Rechtsunsicherheit für die Beteiligten und birgt Missbrauchsgefahren in sich. Eine gesetzliche Vollmacht unter Ehegatten und registrierten Lebenspartnern sollte daher auf akute Notfälle beschränkt bleiben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge