Bei einer Geldschenkung des leiblichen Vaters an seine Tochter greift bei der Schenkungssteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 EUR auch dann ein, wenn der leibliche Vater nicht der rechtliche Vater ist.

(FG Hessen, Urt. v. 15.12.2016 – 1 K 1507/16, FamRZ 2017, 1013, rd. LS)

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