Im Jahr 2011 wird eine Zwischenbilanz der Unterhaltsrechtsreform von 2008 gezogen.

Seit 2008 gilt das neue Unterhaltsrecht. Die Neuregelung stellt das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, haben Kinder Vorrang vor allen anderen.

Das reformierte Unterhaltsrecht reagiert zugleich auf veränderte gesellschaftliche Realitäten. Heute wird etwa jede dritte Ehe geschieden, viele Ehen schon nach kurzer Zeit. Jede zweite Ehe bleibt kinderlos. Die Neuregelung stärkt darum die Eigenverantwortung nach der Ehe. Wegen der hohen Scheidungsquote – insbesondere bei kurzen Ehen – erhalten Geschiedene eine zweite Chance, eine Familie zu gründen und auch zu finanzieren.

Die Bundesjustizministerin hat eine Zwischenbilanz der Unterhaltsrechtsreform angekündigt. Der Grundansatz des neuen Unterhaltsrechts hat sich zwar bewährt, aber geprüft werden soll, ob in der Praxis Effekte auftreten, die nicht beabsichtigt waren, etwa bei so genannten Altehen oder beim Umfang von Erwerbsverpflichtungen:

Bei so genannten Altehen schützt das neue Unterhaltsrecht auch das Vertrauen in die Solidarität nach der Ehe und gewährt einen Ausgleich, wenn ehebedingte Nachteile auftreten. Allerdings wird zunehmend kritisiert, dass bei der praktischen Umsetzung der Unterhaltsrechtsreform die Dauer der Ehe oft nicht angemessen berücksichtigt werde. Das Bundesjustizministerium analysiert darum die Rechtsprechung, um sich ein Bild von den tatsächlichen Auswirkungen der Unterhaltsrechtsreform zu machen.
Beim Unterhalt für die Betreuung von Kindern wendet sich das neue Unterhaltsrecht vom vorher etablierten starren Altersphasenmodell ab und orientiert sich konsequent.

Quelle: www.bmj.de

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