Diese Gutachtenart ist mittlerweile durch die Begutachtung mit dem weiteren Auftrag des Hinwirkens auf Einvernehmen mit den Beteiligten nach § 163 Abs. 2 FamFG fast abgelöst worden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen