Erziehungsfähigkeit[20] (besser das Erziehungsverhalten bzw. Erziehungsverhaltensweisen) der Eltern,
das Förderprinzip (wer von beiden Eltern kann das Kind in seinen seelischen, körperlichen und gefühlsmäßigen Belangen am besten unterstützen?),
das Prinzip der Kontinuität und Stabilität von Lebensbeziehungen (welcher Elternteil kann dem Kind in Bezug auf seine eigene Person und alle anderen für das Kind bedeutsamen Personen ein Höchstmaß an Kontinuität und Stabilität in der Betreuung und in Bezug auf die Umgebung sicherstellen?),
das Prinzip der Bindungstoleranz, das auch die aktive Förderung von Beziehungen und Bindungen des Kindes mit dem anderen Elternteil beinhaltet,
das Prinzip der Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit in Erziehungsfragen. Dieses Prinzip wird erst seit einigen Jahren von der Rechtsprechung, meist im Rahmen des Bindungstoleranzkriteriums, thematisiert (welcher Elternteil bietet die beste Gewähr, dass dem Kind der andere Elternteil und alle anderen bedeutsamen Personen als Bezugspersonen erhalten bleiben? Ist dieser Elternteil darüber hinaus willens, diese Kontakte nicht nur zu akzeptieren oder zu billigen, sondern ebenso aktiv zu unterstützen?),
die Fähigkeit der Eltern, zwischen Paar- und Elternebene zu differenzieren,
das Prinzip des uneingeschränkten Willkommenseins des Kindes bei seinen Eltern (einst von Ernst Ell geprägt),
das Prinzip der elterlichen Verantwortungsübernahme (Elterlichkeit).
[20] Der zu Recht vor allem von Psychologen und Sozialwissenschaftlern umstrittene Begriff der Erziehungsfähigkeit – deutlich charakterisiert als Selektionsmerkmal –, der nach wie vor fester Bestandteil im Beweisbeschluss, in der Rechtsprechung und juristischen Lehrmeinung ist, wandelt sich in Richtung eines eher weniger selektionsorientierten und prozesshaften Begriffs des Erziehungsverhaltens bzw. elterlichen Erziehungsverhaltens. Die vom Autor vorgeschlagene Definition könnte nunmehr lauten: Die Erziehungsfähigkeit im Sinne eines Kindeswohl dienlichen elterlichen Erziehungsverhaltens beinhaltet eine umfassende Bedürfnisbefriedigung (z.B. Ernährung, Kleidung, Bildung, Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens, Unterstützung sozialer Kontakte, Zuneigung, Anteilnahme, Helfen, Realisieren von Potentialen, Respekt und Förderung von Eigenständigkeit, Schutz vor Gefahren) im Kontext der sozialen, kulturellen und religiösen Ausgangslage des Kindes und der Eltern.

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