Mangels zivilrechtlicher Vorschriften zur Bewertung von Unternehmen kommt der Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung eine überaus wichtige Bedeutung zu. Dies gilt nicht nur für das Familienrecht.

Während sich die Gerichte im Familienrecht jedoch eher auf grundsätzliche Ausführungen zur Unternehmensbewertung beschränken, werden in den Entscheidungen anderer Gerichte deutlich detailliertere Würdigungen vorgenommen. Neben der Eignung von bestimmten Bewertungsmethoden wird sich auch ausführlich den zur Ermittlung des Unternehmenswertes erforderlichen Parametern gewidmet. Führend bei der Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung ist das Gesellschaftsrecht. Dies leuchtet insofern ein, dass dort auch die meisten Anknüpfungspunkte zur Unternehmensbewertung bestehen.

Ausgehend von den Entscheidungen im Familienrecht wird in diesem Beitrag ein Blick "über den Tellerrand" geworfen und mit der Rechtsprechung anderer Rechtsgebiete, insbesondere dem Gesellschaftsrecht, verglichen. Hierbei soll aufgezeigt werden, in welchen Bereichen eine grundsätzliche Übereinstimmung besteht und wo sich Unterschiede ergeben. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob bzw. wann eine Abweichung gerechtfertigt ist.

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