Grandel hat sich in einem ausführlichen Beitrag im FF[64] mit dem Thema befasst ("Von der Privatautonomie zur Inhaltskontrolle"). Die Ehevertragskontrolle ist vor allem bei Gütertrennung wichtige Vorfrage für nebengüterrechtliche Ansprüche (Konkurrenzverhältnis, Strategie).

[64] Grandel, FF 2019, 346.

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