Die mir gestellte Aufgabe, das Thema – "Entscheider im Kindschaftsverfahren – Jugendamt, Verfahrensbeistand und Sachverständiger" – lässt sich in drei Richtungen entfalten:

  1. Gerieren sich die Verfahrensbeistände tatsächlich als "kleine Gutachter"? Geben die Richterinnen die Entscheidung tatsächlich aus der Hand? Haben die Jugendämter tatsächlich zu viel Einfluss auf die Verfahren? Überschreiten die Sachverständigen tatsächlich ihre Aufträge? Wer sind in der Familiengerichtspraxis tatsächlich die Entscheider? Und welchen Eindruck haben die Betroffenen? Das ist die rechtstatsächliche, empirische Fragestellung. Ihr gehe ich nicht nach. Mir liegen keine einschlägigen Untersuchungen dazu vor. Ich habe solche nicht angestellt. Ich bin dafür auch nicht kompetent, weder Rechtssoziologe noch Demoskop.
  2. Wer sollen de lege ferenda die Entscheider sein? Das ist die rechtspolitische Fragestellung. Sie zu diskutieren, setzt sinnvollerweise einen empirischen und einen normativen Befund voraus. Sie zu diskutieren, ist der zweite Schritt. Sie zu diskutieren gibt es andere, geeignetere Formate.
  3. Wer sind de lege lata nach den Vorgaben des Gesetzgebers die Entscheider. Wer sollen nach geltendem Recht die Entscheider sein? Das ist die normative Fragestellung. Sie nehme ich an.

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